Der Osnabrücker Friedensvertrag von 1648 enthielt eine besondere Aufforderung an den Konfliktparteien: „Es soll auf beiden Seiten ein ewiges Vergessen und eine Amnestie alles dessen sein, was seit Beginn dieser Unruhen [...] an einem Ort oder dem anderen, von der einen oder der anderen Seite [...] feindselig verübt worden ist.“ Ähnliche Formel hat es seitdem vielerorts in der Welt gegeben. Ziel solcher Amnesieforderungen war weniger, dass die Menschen das Geschehene tatsächlich vergessen, als vielmehr, dass Kriegstaten keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen sollten. Auch jenseits von bewaffneten Konflikten hat das Vergessen eine wichtige Rolle in Gedächtniskulturen gespielt, auch wenn es in der historischen Forschung bis dato viel weniger Aufmerksamkeit bekommen hat als sein Pendant, das Erinnern. In diesem Seminar werden wir aus epochenübergreifender Perspektive Beispiele des historischen Vergessens erkunden. Als theoretischer Rahmen dient Paul Connertons Typologie der „Seven Types of Forgetting“. Die Bereitschaft englischsprachige Texte zu lesen wird vorausgesetzt.

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