Inhalt: Grundlagenkenntnisse im Bereich Proteinbiochemie, Funktionen und Manipulation von Proteinen, sowie deren Einflüsse auf biologische Netzwerke.
- verantwortliche Lehrperson: Mike Blüggel
Inhalt: Grundlagenkenntnisse im Bereich Proteinbiochemie, Funktionen und Manipulation von Proteinen, sowie deren Einflüsse auf biologische Netzwerke.
Im Rahmen der Veranstaltung werden verschiedene Möglichkeiten der Diagnose sowie konkrete unterrichtliche Fördermöglichkeiten thematisiert. Dies geschieht anhand von Fallbeispielen (Video- und schriftliche Lernendendokumente), die von den Teilnehmenden eingebracht werden. Wichtige Aspekte sind hierbei etwa die Entwicklung tragfähiger Zahl- und Operationsvorstellungen im Zahlenraum bis 20, produktive Übungsformen oder die Verwendung von Anschauungsmitteln.
Die Veranstaltung setzt sich aus einem 2-stündigen Seminar (montags, 08:15 Uhr bis 09:45 Uhr) und der diagnostischen Überprüfung im Zeitraum vom 24.02. bis 25.04.2026 sowie anschließenden Förderung eines Kindes im Zeitraum vom 18.05. bis 17.07.2026 zusammen. Dazu müssen Sie sich selbstständig eine Schule suchen, an der Sie das diagnostische Interview mit Videoaufnahmen und die anschließenden Fördersitzungen durchführen dürfen.
Die Blockveranstaltung für die Klärung organisatorischer Aspekte sowie der Vorbereitung Ihrer Diagnose findet vor Semesterbeginn am Montag, dem 23.02.2026, von 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Im Rahmen der Veranstaltung werden verschiedene Möglichkeiten der Diagnose sowie konkrete unterrichtliche Fördermöglichkeiten thematisiert. Dies geschieht anhand von Fallbeispielen (Video- und schriftliche Lernendendokumente), die von den Teilnehmenden eingebracht werden. Wichtige Aspekte sind hierbei etwa die Entwicklung tragfähiger Zahl- und Operationsvorstellungen im Zahlenraum bis 20, produktive Übungsformen oder die Verwendung von Anschauungsmitteln.
Die Veranstaltung setzt sich aus einem 2-stündigen Seminar (montags, 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr) und der diagnostischen Überprüfung im Zeitraum vom 24.02. bis 25.04.2026 sowie anschließenden Förderung eines Kindes im Zeitraum vom 18.05. bis 17.07.2026 zusammen. Dazu müssen Sie sich selbstständig eine Schule suchen, an der Sie das diagnostische Interview mit Videoaufnahmen und die anschließenden Fördersitzungen durchführen dürfen.
Die Blockveranstaltung für die Klärung organisatorischer Aspekte sowie der Vorbereitung Ihrer Diagnose findet vor Semesterbeginn am Dienstag, dem 24.02.2026, von 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

Das Proseminar und die dazugehörige Textkompetenzübung befassen sich mit einem Jahrzehnt, dessen Historie häufig als „Vorgeschichte der Gegenwart“ beschrieben wird. In den 1990er-Jahren setzten gesellschaftliche Veränderungsprozesse ein, die sich zum Teil bis in unsere unmittelbare Gegenwart vollzogen haben. Politisch war diese Dekade geprägt von der Wiedervereinigung und später von dem Ende der Ära Kohl. Im Seminar soll es aber vor allem um sozial- und kulturhistorische Aspekte gehen: Wir sprechen beispielsweise über die sogenannten Baseballschlägerjahre und die Fußballweltmeisterschaft 1990, über die Boomphase des Musikfernsehens und die Anfänge des Internets sowie über den Hype um die Telekom-Aktie und das vermeintliche „Ende der Utopien“.
Ferner werden wir einen speziellen Blick auf die sogenannten neuen Bundesländer werfen und die gegenwärtige Kontroverse darüber analysieren, ob „der Osten“ wirklich anders ist. Hierzu sollen im Rahmen des Textkompetenzmoduls unterschiedliche Textgattungen wie Monografien, Fachaufsätze, populärwissenschaftliche Veröffentlichungen oder auch Pressebeiträge in den Blick genommen werden.

Das Proseminar und die dazugehörige Textkompetenzübung befassen sich mit einem Jahrzehnt, dessen Historie häufig als „Vorgeschichte der Gegenwart“ beschrieben wird. In den 1990er-Jahren setzten gesellschaftliche Veränderungsprozesse ein, die sich zum Teil bis in unsere unmittelbare Gegenwart vollzogen haben. Politisch war diese Dekade geprägt von der Wiedervereinigung und später von dem Ende der Ära Kohl. Im Seminar soll es aber vor allem um sozial- und kulturhistorische Aspekte gehen: Wir sprechen beispielsweise über die sogenannten Baseballschlägerjahre und die Fußballweltmeisterschaft 1990, über die Boomphase des Musikfernsehens und die Anfänge des Internets sowie über den Hype um die Telekom-Aktie und das vermeintliche „Ende der Utopien“.
Ferner werden wir einen speziellen Blick auf die sogenannten neuen Bundesländer werfen und die gegenwärtige Kontroverse darüber analysieren, ob „der Osten“ wirklich anders ist. Hierzu sollen im Rahmen des Textkompetenzmoduls unterschiedliche Textgattungen wie Monografien, Fachaufsätze, populärwissenschaftliche Veröffentlichungen oder auch Pressebeiträge in den Blick genommen werden.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung "Gefahren des elektrischen Stromes" erfolgt in dem Wintersemester 2025/2026 per LSF. Der Termin für die Präsenzveranstaltung ist der 14.10.2025 um 14 Uhr in Raum BA026. Sollten Sie bis spätestens nach dem Termin nicht automatisch in den Moodle-Kurs eingetragen worden sein und/oder Probleme mit der manuellen Einschreibung haben senden Sie bitte eine E-Mail an jan.weber2@uni-due.de.
Teil des UDE-Fortbildungsangebotes
Die meisten wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbücher behandeln Geld als technisches Vehikel: es ölt die Räder des Handels, ermöglicht Transaktionen, verschwindet im Hintergrund. Doch wer genauer hinsieht, stößt auf merkwürdige Phänomene. Warum droht ein US-Präsident Ländern mit Krieg, falls sie aufhören würden den USD für Handel zu verwenden? Was ist Dollarisierung und wie können Länder sie beenden? Welche Rolle spielen neue Formen von Geld - Kryptowährungen, Stablecoins, und Digitalwährungen von Zentralbanken? Dieses Seminar verfolgt die Frage nach dem Geld und seinem Verhältnis zu sozialer Organisation, wirtschaftlicher Entwicklung, Unterentwicklung, Abhängigkeit und strukturellen Verwundbarkeit. Das Seminar nähert sich dieser Fragestellung aus einer interdisziplinären Perspektive, die wirtschaftshistorische, entwicklungstheoretische, finanztheoretische und politökonomische Zugänge miteinander verbindet. Im Zentrum steht die Beobachtung, dass Geld nicht nur in seiner Funktion als Tausch- und Wertaufbewahrungsmittel untersucht werden kann, sondern auch als Instrument der Organisation von Produktionsverhältnissen und als Kristallisationspunkt sozialer und politischer Konflikte. Diese Perspektive gewinnt vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen an Brisanz: Die Diskussion um eine mögliche Erosion der Dollar-Dominanz im internationalen Währungssystem, die Entstehung neuer digitaler Geldformen (Stablecoins, Central Bank Digital Currencies) sowie anhaltende Währungs- und Verschuldungskrisen verweisen auf die Notwendigkeit, Geld in seinem Verhältnis zu globalen Machtasymmetrien zu analysieren. Das Seminar ist in drei thematische Blöcke gegliedert, die unterschiedliche Dimensionen des Verhältnisses von Geld und Unterentwicklung beleuchten:
Methodisch verbindet das Seminar historische Analyse mit gegenwartsbezogener Forschung. Es führt in zentrale theoretische Debatten der Politischen Ökonomie des Geldes, der Entwicklungsökonomie und der Geldsoziologie ein, ohne eine bestimmte Theorieschule vorauszusetzen. Ziel ist es, analytische Werkzeuge zu erarbeiten, die eine eigenständige Untersuchung der komplexen Beziehung zwischen Geld, Macht und Unterentwicklung ermöglichen. Arbeitsgrundlage sind deutsch- und englischsprachige Texte; Bereitschaft zur Lektüre auch längerer Originaltexte wird erwartet.
Das Seminar verhandelt Kunstvermittlung an der Schnittstelle von Stadtraum, Kirchenraum und digitalem Labor. Ausgangspunkt sind Alltagswege, Routinen und Situationen, die in verdichtete Formen wie Gesten, Handlungsanweisungen, Wegeprotokolle und Textfragmente überführt werden. Vor diesem Hintergrund wird gefragt, wie Kirchenräume als städtische, soziale und ästhetische Räume gedacht werden können und welche Spannungen entstehen, wenn sie zwischen sakraler Praxis, kultureller Nutzung und biennaler Aufmerksamkeit pendeln. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, wer diese Räume selbstverständlich betreten kann und für wen Schwellen bleiben.
Exkursionen bilden inhaltliche Achsen: Eine Spurensuche nach gelebtem Fluxus in Köln und Düsseldorf nimmt historische und aktuelle Formen von Event Scores, Alltagseingriffen und institutionellen Verschiebungen in den Blick. Ein Besuch im ZADIK – Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels in Köln eröffnet Einblicke in Fragen von Archivierung, Netzwerken und Sichtbarkeit im Kunstbetrieb. Weitere Exkursionen führen zu künstlerischen Arbeiten im öffentlichen Raum im Umfeld der Universität in Essen sowie gemeinsam mit der Lehrveranstaltung von Prof. Katja Böhme in das Kunstmuseum Bochum zur Ausstellung Yuko Mohri & Ei Arakawa-Nash – How We Meet (7. März – 13. September 2026). Die Exkursionen dienen dazu, künstlerische Praktiken zwischen Stadtraum, Institution und Ausstellung zu analysieren und daraus Ansätze für eigene Vermittlungsformate zu entwickeln.
Im Verlauf des Semesters entstehen Vermittlungsformate, die Alltagswege und Aufenthaltsorte mit den Fragestellungen der Manifesta verbinden. Diese Formate werden als offene Anleitungen gefasst, mit denen Besucherinnen und Besucher ihre Wahrnehmung von Stadtraum, Kirche und Öffentlichkeit verschieben können. Die Szenarien werden dokumentiert, gemeinsam reflektiert und zu übertragbaren Formaten für unterschiedliche Kontexte der Kunstvermittlung verdichtet. Ausgewählte Ergebnisse werden im Hinblick auf eine Integration in das DIGITAL ART EDUCATION LAB aufbereitet und als Vermittlungsscores formuliert.
Ziele des Seminars sind:
Vermittlungsformate zu entwickeln, die zwischen analogem Raum (Kirche, Stadtraum, Labor) und digitaler Plattform vermitteln, die eigene künstlerisch-vermittelnde Praxis im Umgang mit Gesten, Wegen, Text und geteilten Handlungen zu schärfen,ein Set von Vermittlungsscores zu erarbeiten, das Themen derManifesta 16 Ruhr in alltägliche Situationen überführt und als Material für das DIGITAL ART EDUCATION LAB zur Verfügung steht.
Die 20er und frühen 30er Jahre des 20. Jahrhunderts erleben in der Popkultur gerade eine Renaissance. Max Raabe begeistert(e) mit seinem Palastorchester, TV-Serien wie „Babylon Berlin“ oder „Eldorado KaDeWe“ sorgen für hohe Einschaltquoten und Inga Humpe von 2Raumwohnung bietet dazu den passenden Soundtrack. Auf den Besetzungslisten stehen Journalist*innen, Mannequins, Ingenieure, Angestellte, Sekretärinnen, Prostituierte, Kinogänger, Industrielle, ‚Girls‘ und Liebespaare, sie erscheinen wie Leihgaben aus den Gedichten, Schlagern, Dramen, Erzählungen und Romanen der 'Neuen Sachlichkeit'. Die 'Neue Sachlichkeit' ist ein Kulturprojekt, das sich in den Goldenen Zwanzigern und frühen 1930er Jahren zunächst positiv und mit Beginn der Weltwirtschaftskrise auch kritisch mit der modernen Industrie-, Medien- und Massengesellschaft der Weimarer Republik auseinandergesetzt hat. Vor allem die neuen Rollenmuster und Liebeskonzepte erscheinen zunächst überraschend vertraut. Die Neue Frau wirkt (in Teilen) wie eine Schwester heutiger Feminist*innen, die sachliche Liebe scheint abgeklärten Partnerschaftsmodellen Pate gestanden zu haben.
Im Seminar wird es u.a. darum gehen, die Gender- und Liebesdiskurse zu rekonstruieren und sie in einer historischen Perspektive als Teil der Semantikevolution zu lesen. Dabei werden wir uns auf das Instrumentarium der Genderstudies, der historischen Diskursanalyse und der semantikgeschichtlichen Systemtheorie stützen.
Zur Anschaffung: Texte zur Neuen Sachlichkeit. Texte und Kommentare von Elke Reinhardt-Becker, München: Oldenbourg 2011.
Dozenten: Ministerialrat, Justiziar - Hans Martín Müller, Regierungsamtsfrau - Jennifer Trabant
In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.
Die Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der Rechtsmaterie skizziert.
So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.
Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.
Dozenten: Ministerialrat, Justiziar - Hans Martín Müller, Regierungsamtsfrau - Jennifer Trabant
In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.
Die Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der Rechtsmaterie skizziert.
So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.
Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.
Die Kirchen wurden im 19. und 20. Jahrhundert vielfach herausgefordert: der Säkularisierungsschub durch die Aufklärung, die soziale Frage, der Kolonialismus und die Begegnung mit der religiösen Welt der „Anderen“, die wechselnden Verfassungssysteme bis hin zur Diktatur, das Trauma der Weltkriege, der Siegeszug des Kapitalismus und der „Rationalisierung“, die globalen Migrationsbewegungen. Das Gesicht des Christentums hat sich in den letzten beiden Jahrhunderten grundlegend verändert. Die Vorlesung thematisiert Ereignisse, Prozesse und Strukturen, deren Kenntnis zum Verstehen der heutigen Situation des Weltchristentums unverzichtbar ist.
An Haupt-, Real- und Gesamtschulen wird Geschichte in der Sekundarstufe I in Kombination mit den Fächern Erdkunde und Politik unterrichtet. Dies verlangt von angehenden Geschichtslehrerinnen und -lehrern zum einen die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen fachlichen Konzepten der Fachdisziplinen und zum anderen die Beschäftigung mit den sprachlichen Anforderungen der Teilfächer, da das zentrale Medium in diesen Fächern die Sprache ist. Welche Inhalte und Kompetenzen werden im Vergleich zum Fach Geschichte in Erdkunde und Politik verlangt? Welche Vorteile kann die fachliche Erweiterung mit sich bringen und welche Chancen können für das historische Lernen daraus entstehen? Wie können die unterschiedlichen Inhaltsbereiche sinnvoll miteinander kombiniert werden und wie kann der Unterricht durch sprachsensible Elemente so gestaltet werden, dass das Erschließen von fachlichen Inhalten für alle Schülerinnen und Schüler möglich wird?
Um auf diese Fragen Antworten zu finden, hat die Übung vielfältige Ziele: Die Studierenden sollen sich einerseits mit den Fachkonzepten der Teildisziplinen beschäftigen und sich zum anderen mit den aus den Fachkonzepten resultierenden disziplinspezifischen Sprachen auseinandersetzen. Sie sollen sich zudem mit grundlegenden Spracherwerbsprozessen beschäftigen und ihr Wissen um solche Prozesse für das fachliche Lernen nutzbar machen. Weiterhin sollen sie Konzepte und Strategien für den sprachbildenden Unterricht in Gesellschaftslehre kennenlernen und diese an kleineren Sequenzen ausprobieren.
An Haupt-, Real- und Gesamtschulen wird Geschichte in der Sekundarstufe I in Kombination mit den Fächern Erdkunde und Politik unterrichtet. Dies verlangt von angehenden Geschichtslehrerinnen und -lehrern zum einen die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen fachlichen Konzepten der Fachdisziplinen und zum anderen die Beschäftigung mit den sprachlichen Anforderungen der Teilfächer, da das zentrale Medium in diesen Fächern die Sprache ist. Welche Inhalte und Kompetenzen werden im Vergleich zum Fach Geschichte in Erdkunde und Politik verlangt? Welche Vorteile kann die fachliche Erweiterung mit sich bringen und welche Chancen können für das historische Lernen daraus entstehen? Wie können die unterschiedlichen Inhaltsbereiche sinnvoll miteinander kombiniert werden und wie kann der Unterricht durch sprachsensible Elemente so gestaltet werden, dass das Erschließen von fachlichen Inhalten für alle Schülerinnen und Schüler möglich wird?
Um auf diese Fragen Antworten zu finden, hat die Übung vielfältige Ziele: Die Studierenden sollen sich einerseits mit den Fachkonzepten der Teildisziplinen beschäftigen und sich zum anderen mit den aus den Fachkonzepten resultierenden disziplinspezifischen Sprachen auseinandersetzen. Sie sollen sich zudem mit grundlegenden Spracherwerbsprozessen beschäftigen und ihr Wissen um solche Prozesse für das fachliche Lernen nutzbar machen. Weiterhin sollen sie Konzepte und Strategien für den sprachbildenden Unterricht in Gesellschaftslehre kennenlernen und diese an kleineren Sequenzen ausprobieren.

Dieses Hauptseminar untersucht die poetische Verarbeitung von Geschichte bei zwei herausragenden Stimmen der hispanophonen Lyrik: wir diskutieren sowohl das Werk der uruguayischen Dichterin Ida Vitale (geb. 1925) und des spanischen Autors José Ángel Valente (1929–2000). Im Werk Ida Vitales gehen wir insbesondere der Frage nach, wie Spuren ihrer Exilerfahrungen – etwa nach der Militärdiktatur in Uruguay in den 1970er Jahren – und ihrer Auseinandersetzung mit der Weltliteratur zu lesen sind. 2018 erhielt die Autorin den Premio Cervantes (2018), die höchste Auszeichnung für spanischsprachige Literatur. José Ángel Valente gilt als eine der wichtigsten Stimmen der spanischen Nachkriegslyrik. Valente verstand das poetische Wort als ein Mittel der Erkenntnis, das an der Grenze des Sagbaren operiert. Seine Texte sind geprägt von den historischen Katastrophen des 20. Jahrhunderts und der eigenen Exilerfahrung. Anhand ausgewählter Gedichte, Essays und poetologischer Texte untersuchen wir, wie sich individuelle und kollektive Erinnerung literarisch gestalten lässt und welche Rolle das Schreiben selbst als Akt der Erinnerung spielt. Darüber hinaus wird der transatlantische Dialog zwischen Lateinamerika und Spanien thematisiert, ebenso wie die Wechselwirkungen zwischen Dichtung, Geschichte und Philosophie. In diesem Moodle-Kurs finden Sie den Verlaufsplan des Seminars und sämtliche Textauszüge und weiterführende Literatur. Die sorgfältige Vor- und Nachbereitung des Hauptseminars mit Hilfe dieses Materials begünstigt die erfolgreiche Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung. Bitte beachten Sie: ab dem 28. Oktober sind Sie gehalten, wöchentlich jeden Dienstag bis 12:00 Uhr eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Lernmaterials auf diesen Moodle-Seite hochzuladen.
Literatur: • Mercedes Roffé, (Hg.): Ida Vitale: La poesía como resplandor. Buenos Aires: 2012. • Antonio Colinas, José Ángel Valente: La palabra y el silencio. Valencia: Pre-Textos, 2004. • Marta Agudo,: La poesía como pensamiento: ensayos sobre José Ángel Valente. Madrid: Abada, 2010.
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Im Praxissemester sollen die Studierenden Planung, Durchführung und Reflexion von Elementen schulischen Lehrens in fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher Basis üben. Ferner sind die Anwendung und Reflexion über Konzepte der Leistungsbeurteilung, Diagnostik und Förderung zu schulen. Dazu kommen dann die Umsetzung des schulischen Erziehungsauftrags, die Entwicklung von Fragestellungen in der Praxis an Theorien und die Entwicklung eines eigenen professionellen Selbstkonzepts. Das Seminar bietet dazu eine Vorbereitung aus geschichtsdidaktischer Perspektive. |
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Die Vorlesung behandelt Fragen nach dem Umgang mit Geschichte im öffentlichen Raum. Die Geschichtsdidaktik hat dafür das Konzept „Geschichtskultur“ entwickelt. Für das gleiche Phänomen wird auch der aus dem amerikanischen Kontext importierte Begriff „Public History“ benutzt. Wo liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Konzepte, wo ihre Stärken und Schwächen? Wie sind beide Begriffe auf das historische Lernen zu beziehen? Das historische Lernen im Geschichtsunterricht ist für Lernende wenig selbstbestimmt und dem rationalen Paradigma der Geschichtswissenschaft verpflichtet, während Geschichte im außerschulischen Bereich ästhetische und unterhaltende Bedürfnisse befriedigt. Diskutiert werden Methoden und Strategien der Vermittlung und Aneignung von Geschichte in Schule und Öffentlichkeit. Die öffentliche Geschichte steht aktuell im Zentrum der Forschungsbemühungen von Geschichtsdidaktik und Geschichtsforschung. Zentrale Fragen und Themen sind: Was ist Geschichte? Was ist historisches Wissen? Wie sind Geschichte und historisches Wissen in der Geschichtskultur präsent? Wie manifestierte sich Geschichte im Individuum und in der Gesellschaft? Wozu braucht man Geschichte? In welchem Verhältnis stehen schulische und populäre Vermittlungs- und Rezeptionsprozesse?
Einführende Literatur:
Moodle an der UDE ist ein Service des ZIM