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    • Definition von Barrierefreiheit und Barrierearmut

    • Die Barrierefreiheit ist in Deutschland im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) geregelt. Von Barrierefreiheit wird dann gesprochen, wenn Menschen mit einer Behinderung z. B. Gebäude und Verkehrsmittel, aber auch Systeme der Informationsverarbeitung oder visuelle und akustische Kommunikationsquellen grundsätzlich eigenständig finden können und diese für sie zugänglich und nutzbar sind. Der Einsatz von behinderungsbedingten Hilfsmitteln, um Barrierefreiheit zu erreichen, ist dabei nicht ausgeschlossen oder sogar notwendig.

      Bei der barrierefreien Webseitengestaltung wird sich meist auf die Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.0, die internationalen Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte für Menschen mit einer Behinderung bezogen. Sie bestehen aus 12 Richtlinien, die in die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust eingeteilt sind. Für jede Richtlinie gibt es testbare Erfolgskriterien. Rechtlich festgelegt ist die Gestaltung barrierefreier Webseiten in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

      Barrierearmut ist hingegen kein gesetzlich definierter Begriff und wird daher oft verwendet, wenn Zugangshürden insbesondere für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparats verringert oder abgebaut werden. Der Begriff wird auch dann verwendet, wenn eine vollständige Barrierefreiheit nicht erreicht werden kann (z. B. aufgrund technischer Grenzen).

    • Software und Browser-Add-ons für die Prüfung auf Barrierefreiheit